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Allgemeine Mietbedingungenvon Sternberg Audio, Inh. Fabian Sternberg

Allgemeine Mietbedingungen (AGb) von Sternberg Audio,

Inh. Fabian Sternberg

01. Allgemeines

Mietberechtigt sind ausschließlich Personen ab 18 Jahren, mit gültigen Personalausweis.

02. Beginn und Ende des Mietzeitraumes

Der Mietzeitraum wird im Mietvertrag geregelt. Der Mietzeitraum beträgt standesgemäß max. 24 Stunden, kann jedoch im beiderseitigen Einverständnis verlängert werden.Der Mietzeitraum endet erst, wenn die Mietgegenstände mit jeglichem Zubehör bei der Firma Sternberg Audio eintreffen. Bei verspäteter Rückgabe einzelner Artikel wird die Miete für diesen, je Tag, weiter berechnet.

03. Mängel / Schäden am Mietgegenstand

Der Mieter überzeugt sich am Übergabeort, auf vollständige und ordnungsgemäße Beschaffenheit der Mietgegenstände einschließlich Zubehör. Nimmt der Mieter die Mietgegenstände in Kenntnis eines Mangels an, kann er diesen Mangel nachträglich nicht mehr bestreiten.

04. Pflichten des Mieters

Mit Unterschrift des Mietvertrages verpflichtet sich der Mieter, alle Mietgegenstände ordnungsgemäß und nach bestem Wissen und Gewissen zu behandeln. Die Mietgegenstände nur durch eingewiesene Personen bedienen zu lassen vor Diebstahl, Beschädigung, Überbelastung und Witterung zu schützen. Nach der Benutzung sind alle Mietgegenstände inklusive Zubehör gereinigt und betriebsbereit zurück zu geben. Der Mieter haftet vollumfänglich für alle Schäden oder Verluste der Mietgegenstände.

05. Zahlungen

Rechnungsbeträge sind in BAR, oder als Vorkasse per Überweisung zu zahlen. Bei einer Rechnungslegung für Firmen, sind die angegebenen Beträge sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzüge fällig. Alle genannten Preise verstehen sich inklusive der Gesetzlichen 19 % MwSt.

06. Untervermietung

Der Mieter ist nicht berechtigt, die Mietgegenstände weiter zu vermieten oder Dritten Rechte an den Mietgegenständen einzuräumen oder Rechte aus dem Mietvertrag abzutreten, sofern es nicht schriftlich anders geregelt ist.

07. Rücklieferung

Wird eine Abholung durch die Firma Sternberg Audio im Mietvertrag vereinbart, ist der Mieter verpflichtet die Mietgegenstände rechtzeitig bereitzustellen, sodass die Abholung zur vereinbarten Zeit vollzogen werden kann.

08. Kündigung / Stornierung

Der über den im Mietvertrag bestimmte Mietzeitraum ist für beide Parteien grundsätzlich unkündbar. Ein wichtiger Grund liegt nur dann vor, wenn der Mieter ohne Einwilligung vom Vermieter Sternberg Audio, die Mietgegenstände nicht ordnungsgemäß verwendet, oder an einen anderen als im Vertrag angegebenen Ort bringt oder Dritten überlässt. Die Mietgegenstände dem Mieter nicht rechtzeitig überlassen wurden und die Firma Sternberg Audio keinen gleichwertigen Ersatz stellen kann. Wenn der Mieter vom Vertrag zurücktreten möchte, so wird von uns eine Ausfallentschädigung erhoben: 7 Tage vor Auftragsdatum: 30% der Auftragssumme 1 Tag vor Auftragsdatum: 50% der Auftragssumme

09. Haftung

Die Firma Sternberg Audio haftet nicht für Schäden, die vom Mieter verursacht oder durch den unsachgemäßen Gebrauch oder Zweckentfremdung der Mietgegenstände entstehen können. Des weiteren haftet der Vermieter nur dann für Sach, oder Personenschäden, wenn im Vorfeld schriftlich im Mietvertrag vereinbart wurde, das ein Mitarbeiter der Firma Sternberg Audio die Mietgegenstände betreibt.

10. Reservierung / Auftragsbestätigung

Ein Anspruch auf die Mietgegenstände besteht erst mit Abschluss einer schriftlich oder per E-Mail erteilten Auftragsbestätigung, oder dem unterzeichneten Mietvertrag. Telefonische oder mündliche Reservierungen erfolgen immer unverbindlich.

11. Die salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Mietbedingung unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommt, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

12. Gerichtsstand für beide Parteien ist Siegburg

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